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Begehungsscheine

Zeitlich befristete Jagderlaubnis in einem fremden Revier — der einfachste Einstieg für Jungjäger.

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Begehungsschein, Jagdpacht oder Eigenjagd — was passt zu dir?

Der Begehungsschein ist die einfachste und günstigste Form, jagdlich aktiv zu werden: Ein Revierinhaber erlaubt dir gegen Entgelt, in seinem Revier zu jagen — meist zeitlich befristet und ohne die Verpflichtungen eines Pächters. Ideal für Jungjäger oder alle, die erst Erfahrung sammeln möchten, bevor sie sich langfristig binden.

Die Jagdpacht (§ 11 BJagdG) ist die klassische Form der Jagdausübung in einem fremden Revier: Ein schriftlicher Vertrag mit mindestens neunjähriger Laufzeit, abgeschlossen mit einer Jagdgenossenschaft oder einem Eigenjagdbesitzer. Pächter müssen seit mindestens drei Jahren einen gültigen Jagdschein besitzen („jagdpachtfähig“ sein) und dürfen bundesweit maximal 1.000 ha bewirtschaften.

Eine Eigenjagd gehört dir — sie entsteht ab einer zusammenhängenden Fläche von 75 bis 130 ha (je nach Bundesland) und wird wie jede andere Immobilie gekauft und verkauft. Der Vorteil: volle Entscheidungsfreiheit über Hege, Verpachtung und Bewirtschaftung, ohne Pachtvertrag und Genossenschaft.